Zum Verh?ltnis zwischen Nationalstaatlichkeit und Supranationalit?t im Vertrag zur Gr?ndung der Europ?ischen Union Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993【電子書籍】[ Carsten Freitag ]

<p>Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europ?ische Union, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universit?t - Universit?t der Bundeswehr Hamburg (Institut f?r Internationale Politik), 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Probleme und Hindernisse die sich aus der Europ?ischen Integration ergeben sind vielschichtig. Die Tatsache, da? sich der Proze? haupts?chlich auf intergouvernementaler Ebene vollzieht, ist sicherlich ein Hauptproblem, das bedingt da? die Entwicklung schwerf?llig und h?ufig von Minimalkonsens gepr?gt ist, da keine Regierung ihre Interessen vernachl?ssigen kann und die Integration im eigenen Land rechtfertigen mu?. Vielen B?rgern in Europa f?llt es daher schwer, die Europ?ische Einigung zu unterst?tzen und sich von der starken Rolle der Nationalstaaten zu trennen. Ein strukturelles Problem stellt die Union in ihrer derzeitigen Form selbst dar, indem sie nur ?ber eine mangelnde demokratische Legitimation verf?gt. Daher r?hrte auch der Grund f?r Manfred Brunners Verfassungsbeschwerde, der f?rchtete, da? mit der im EU-Vertrag festgelegten Ausweitung der Supranationalit?t und der Erweiterung der Entscheidungskompetenzen auf EU-Ebene, die vom Volk legitimierten Nationalstaaten zu stark entmachtet und ihre demokratischen Kompetenzen ausgeh?hlt werden. Er vertritt die Meinung, allein der Nationalstaat ist geeignet Demokratie in Europa zu verwirklichen, da nur der Nationalstaat vom Staatsvolk demokratisch legitimiert werden kann. Gleichzeitig wies er darauf hin, da? die Europ?ische Union ihrerseits nicht ?ber eine ausreichende demokratische Legitimation verf?gt, denn es g?be zwar ein europ?isches Parlament, jedoch kein europ?isches Volk. Mit dem Maastrichter Vertrag w?rde nun, unter Abgabe von Hoheitsrechten an die Europ?ische Union, der Einflu? der nationalen Parlamente weiter verringert und so das Mitbestimmungsrecht der B?rgers unterminiert. Dies versto?e gegen Artikel 38 GG, der jedem B?rger das Recht garantiert an der Legitimation der Staatsgewalt (durch Wahl des Bundestages) mitzuwirken, da der Bundestag entmachtet und der B?rger entm?ndigt w?rde. Brunner bef?rchtete ebenfalls einen unumkehrbaren Automatismus hin zu einer W?hrungsunion, sowie weiterer Kompetenzausweitung seitens der Union, dem sich die Bundesrepublik nicht mehr entziehen k?nne. Somit mu?te sich das oberste deutsche Gericht nicht nur mit der staatsrechtlichen Frage der Verfassungskonformit?t der Vertr?ge befassen, sondern, aus o.g. Gr?nden, auch mit der europ?ischen Integration allgemein. Diese Situation, internationaler Aufmerksamkeit, nutzte das BVerfG zu einer Standortbestimmung und Festlegung von Grenzen f?r die weitere Entwicklung.</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。

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